Allgemeines Verfahren der Anerkennung an unserem Lehrstuhl
Die Anerkennung erfolgt in zwei Schritten:
Vorbewetung der Annerkennungschancen. (Optional, aber stark empfohlen).
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- Schicken Sie uns vor Beginn der Veranstaltung eine Gliederung und die Pflichtliteratur. Auf dieser Grundlage stellen wir die Anerkennungschancen der Veranstaltung fest.
- Die Vorbewertung der Anerkennungschancen teilen wir Ihnen so früh wie möglich per Email mit.
- Die Vorbewertung ist nicht verbindlich. Dies betrifft insbesondere Grenzfälle wie Bachelorkurse im vierten Jahr, die für das Masterstudium anerkannt werden sollen.
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Definitive Entscheidung über die Anerkennung.
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Eine endgültige Entscheidung über die Anerkennung ist erst nach der Veranstaltung möglich. Um zu beurteilen, ob der Kurs anerkannt werden kann, schicken Sie uns bitte folgende Unterlagen:
- Kopie des Leistungsnachweises
- Gliederung der Veranstaltung
- Literaturliste der Veranstaltung mit der Pflichtliteratur zu jedem Thema
- Nachweis über die Anzahl der Semesterwochenstunden
- Nachweis über Art und Umfang der jeweiligen Prüfungsleistung
- Nachweis über das Niveau des Kurses (Bachelor, Master in VWL)
- Folien oder Notizen des Kurses.
- Klausuren, Hausaufgabe, Term-papers, etc.
- Alle weiteren Unterlagen, die behilflich sein könnten, um eine Entscheidung zu treffen.
- das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses
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Anerkennung von Wahlpflicht-Leistungen in B. Sc. VWL (über das Auslandsbüro)
Unter bestimmten Bedingungen können Wahlpflicht-Leistungen im VWL direkt über das Auslandsbüro anerkannt werden.
Nähere Informationen finden Sie hier.