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Vorgehen

Allgemeines Verfahren der Anerkennung an unserem Lehrstuhl

Die Anerkennung erfolgt in zwei Schritten:

 

Vorbewetung der Annerkennungschancen.
(Optional, aber stark empfohlen).

  • Schicken Sie uns vor Beginn der Veranstaltung eine Gliederung und die Pflichtliteratur. Auf dieser Grundlage stellen wir die Anerkennungschancen der Veranstaltung fest.
  • Die Vorbewertung der Anerkennungschancen teilen wir Ihnen so früh wie möglich per Email mit.
  • Die Vorbewertung ist nicht verbindlich. Dies betrifft insbesondere Grenzfälle wie Bachelorkurse im vierten Jahr, die für das Masterstudium anerkannt werden sollen.

Definitive Entscheidung über die Anerkennung.

Eine endgültige Entscheidung über die Anerkennung ist erst nach der Veranstaltung möglich. Um zu beurteilen, ob der Kurs anerkannt werden kann, schicken Sie uns bitte folgende Unterlagen:

  • Kopie des Leistungsnachweises
  • Gliederung der Veranstaltung
  • Literaturliste der Veranstaltung mit der Pflichtliteratur zu jedem Thema
  • Nachweis über die Anzahl der Semesterwochenstunden
  • Nachweis über Art und Umfang der jeweiligen Prüfungsleistung
  • Nachweis über das Niveau des Kurses (Bachelor, Master in VWL)
  • Folien oder Notizen des Kurses.
  • Klausuren, Hausaufgabe, Term-papers, etc.
  • Alle weiteren Unterlagen, die behilflich sein könnten, um eine Entscheidung zu treffen.
  • das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses

 

Anerkennung von Wahlpflicht-Leistungen in B. Sc. VWL (über das Auslandsbüro)

Unter bestimmten Bedingungen können Wahlpflicht-Leistungen im VWL direkt über das Auslandsbüro anerkannt werden.

Nähere Informationen finden Sie hier.