Anerkennung von Kursen anderer Universitäten
Bereiche
B. Sc. VWL |
Volkswirtschaftspolitik: Modul POL3 Wirtschaftspolitische Wahlpflichtmodule. |
M. Sc. Economics |
Master of Economics and Politics. |
M. Sc. VWL |
Spezialisierungsbereich International and Development Economics (PO 2014) |
Kriterien
Veranstaltungen anderer Universitäten werden anerkannt, wenn sie den von unserem Lehrstuhl angebotenen Veranstaltungen hinsichtlich Niveau und Umfang in etwa entsprechen.
Ist der Umfang geringer als bei uns üblich, können die Kurse trotzdem anerkannt werden, dann allerdings mit geringerer ECTS-Anzahl (Kurse der Universität Basel z.B. weden oft mit 3 ECTS angeboten. Bei Gleichwertigkeit rechnen wir ebenfalls 3 ECTS).
Inhaltlich können es durchaus andere Veranstaltungen sein, allerdings sollten sie der Volkswirtschaft zuzuordnen sein und nicht in den Kompetenzbereich eines anderen Kollegen fallen (So bieten wir bspw. kein „Feminist Economics“ an, würden es aber anrechnen, wenn das Niveau entsprechend ist).
Inhalt |
Unsere Abteilung bietet Veranstaltungen in folgenden Bereichen an:
Kurse aus anderen Bereichen der VWL oder aus anderen Studiengängen werden typischerweise durch die entsprechenden Kollegen geprüft (z.B. BWL, Politikwissenschaft…) |
Niveau |
In aller Regel werden für das Masterstudium (M. Sc. in Economics, M.Sc. Volkswirtschaftslehre) nur Masterkurse angerechnet, für das Bachelorstudium kommen Bachelorkurse in Betracht (und natürlich auch Masterkurse). Das Anforderungsniveau des anzuerkennenden Kurses muss unserem Kursniveau in etwa entsprechen. Veranstaltungen von bekannten Universitäten haben in der Regel gute Chancen, angerechnet zu werden. Dies sind grundsätzliche Regeln; es folgt in jedem einzelfall eine individuelle Überprüfung und Entscheidung. |
Formales |
Es muss ein klarer Leistungsnachweis erbracht worden sein; die individuelle Leistung muss durch eine individuelle Prüfungsleistung nachgewiesen worden sein. Die Prüfung muss bestanden sein. |
Seminare |
Veranstaltungen anderer Universitäten können als Seminar im Masterstudium angerechnet werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
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Vorgehen
Allgemeines Verfahren der Anerkennung an unserem Lehrstuhl
Die Anerkennung erfolgt in zwei Schritten:
Vorbewetung der Annerkennungschancen. |
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Definitive Entscheidung über die Anerkennung. |
Eine endgültige Entscheidung über die Anerkennung ist erst nach der Veranstaltung möglich. Um zu beurteilen, ob der Kurs anerkannt werden kann, schicken Sie uns bitte folgende Unterlagen:
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Anerkennung von Wahlpflicht-Leistungen in B. Sc. VWL (über das Auslandsbüro)
Unter bestimmten Bedingungen können Wahlpflicht-Leistungen im VWL direkt über das Auslandsbüro anerkannt werden.
Nähere Informationen finden Sie hier.